Sie möchten gerne wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Wir möchten Ihnen hiermit helfen, einen kurzen Überblick zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Erläuterungen nur eine kurze Einführung darstellen können;
genaue und konkrete Angaben können wir nur dann machen, wenn wir die Angelegenheit vollständig kennen.
Zu allen Gebühren kommen noch etwaige Auslagen des Rechtsanwaltes, wie Kopiekosten, MwSt., Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld hinzu.
Vorfragen:
Um was für eine Streitigkeit bzw. Angelegenheit zu welchem Rechtsgebiet handelt es sich ?
Klicken Sie hierzu zur Erläuterung auf die nachfolgenden Stichworte
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Erstberatung |
Um eine Erstberatung handelt es sich, wenn Sie einmalig einen Rechtsanwalt aufsuchen und von diesem beraten werden, ohne dass der Rechtsanwalt eine weitere Tätigkeit entfaltet. Sofern eine Vertretung gewünscht wird, werden die für die Erstbeartung bezahlten Gebühren angerechnet.
Die Erstberatung erfolgt in der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft.
Die Maximalgebühr beträgt maximal € 180,00 zuzüglich 16% MwSt
Die Minimalgebühr beträgt € 10,00 zuzüglich 16% MwSt
zuzüglich
Ersatz von Auslagen
maximal € 27,00 für Porto oder Telefonkosten
€ 0,50 pro gefertigter Kopie
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zivilrechtliche Angelegenheit, einschließlich Familienrecht |
Unter zivilrechtlichen Angelegenheiten versteht man Streitigkeiten zwischen Privatpersonen untereinander.
z.B.
Schadenersatzansprüche ( zb. Verkehrsunfällen )
Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen
familienrechtliche Angelegenheiten
Mietangelegenheiten
Kauf
Schmerzensgeld
usw.
Hier bemessen sich die Gebühren nach dem sogenannten Streitwert.
Der Streitwert ist der Wert in € , um den gestritten wird.
Bei einem Verkehrsunfall die Summe aller Ansprüche, wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und dergl.
Weiter ist zu unterscheiden, ob der Rechtsanwalt nur außergerichtlich (Tabelle 1) tätig ist und die Angelegenheit außergerichtlich erledigt werden kann,
oder ob der Rechtsanwalt auch gerichtlich (Tabelle 2) tätig wird, d.h. die Angelegenheit vor Gericht ausgestritten werden muß.
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strafrechtliche Angelegenheit |
Im Strafrecht gelten sogenannte Rahmengebühren.
Im Umfang des Rahmens bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Mandanten, nach billigem Ermessen. ( § 12 der BRAGO, Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung).
Der Rechtsanwalt ist jedoch berechtigt, abweichend vom gesetzlich vorgegebenen Rahmen mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung zu treffen, die über dem gesetzlichen Rahmen liegt. Der Rechtsanwalt darf aber diesen gesetzlichen Rahmen nicht unterschreiten.
Der Rechtsanwalt wird für seine außergerichtliche Tätigkeit und für seine gerichtliche Tätigkeit vergütet. Ist der Rechtsanwalt außergerichtlich und gerichtlich tätig, werden beide Gebührenansprüche addiert.
Oft wird auch nach der Mittelgebühr abgerechnet.
Tabelle der strafrechtlichen Gebührenansprüche
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Ordnungswidrigkeiten |
Im Ordungswidrigkeitenrecht gelten sogenannte Rahmengebühren.
Im Umfang des Rahmens bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Mandanten, nach billigem Ermessen. ( § 12 der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung).
Der Rechtsanwalt ist jedoch berechtigt, abweichend vom gesetzlich vorgegebenen Rahmen mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung zu treffen, die über dem gesetzlichen Rahmen liegt. Der Rechtsanwalt darf aber diesen gesetzlichen Rahmen nicht unterschreiten.
Der Rechtsanwalt wird für seine außergerichtliche Tätigkeit und für seine gerichtliche Tätigkeit vergütet. Ist der Rechtsanwalt außergerichtlich und gerichtlich tätig, werden beide Gebührenansprüche addiert.
Oft wird auch nach der Mittelgebühr abgerechnet.
Tabelle der ordnungswidrigkeitlichen Gebührenansprüche
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Verwaltungsgericht Behörden |
In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten bemessen sich die Gebühren nach den zivilrechtlichen Grundlagen.
Es gilt auch hier, dass die Gebührenhöhe von dem Streitwert abhängt, sowie, ob der Rechtsanwalt außergerichtlich (Tabelle 1) oder vor Gericht (Tabelle 2) tätig wird.
Die Höhe des Streitwertes wird vom Gericht festgelegt.
Beispiele:
Führerscheinsachen ab Wert - € 4.000,--
Ausländersachen ab Wert € 4.000,--
Bausachen nach Interesse der Streitigkeit
Sofern um einen festen Betrag gestritten wird, wird dieser als Streitwert festgelegt.
Wegen der Vielfalt der sonstigen Angelegenheiten können wir hier keine Auskunft bezüglich der Gebührenhöhe erteilen, ohne dass wir weitere Informationen haben.
Senden Sie uns eine e-Mail mit Ihren Fragen oder wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt vor Ort.