Allgemeine
Rechtsbegriffe
Der Rechtsanwalt ist der berufene Vertreter des einzelnen Bürgers bzw. seines Auftragsgebers. Seine Aufgabe besteht darin, das vom Mandanten vorgetragene in seiner Gesamtheit zu erfassen, rechtlich zu beurteilen und den Mandanten über seine Rechte und Pflichten zu beraten.
Der Rechtsanwalt hilft IHNEN, IHRE Rechte durchzusetzen.
Aber dem Rechtsanwalt sind auch Grenzen gesetzt. Er hat und muss sich im Rahmen seiner Berufsausübung an die Gesetze halten.
Nun ist aber der Rechtsanwalt nicht in der Lage, sich in ALLEN Rechtsgebieten auszukennen. In diesem Fall hilft Ihnen der Rechtsanwalt, einen kompetenten Kollegen oder Kollegin zu finden.
SCHEUEN Sie sich nicht, den Kontakt zum Rechtsanwalt aufzunehmen; je eher desto besser; vielleicht kann bei rechtzeitigem Einschreiten des Rechtsanwalts ein teuerer Prozess vor Gericht vermieden werden.
GUTER RAT IST NICHT TEUER! TEUER IST DER PROZESS DANACH!
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Zusammenarbeit mit der Polizei das Vorliegen von Straftaten.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit, ob sie Straftaten zum Strafgericht anklagt, weil nach ihrer Meinung Straftaten geschehen sind oder ob sie Strafverfahren einstellt, weil die Ermittlungen das Ergebnis gebracht haben, dass eine Straftat nicht vorliegt und /oder nicht bewiesen werden kann.
Bei dem Vorliegen von Straftaten der "leichteren Art" kann die Staatsanwaltschaft auch die Verfahren wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung oder auch ohne Zahlung einer Geldbuße einstellen. Dies führt dazu, dass der "Täter" als nicht vorbestraft gilt.
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut.
Die Richter sind nur dem Gesetz und ihrem eigenen Gewissen unterworfen. Die Richter gilt als unabhängiges Organ der Rechtsprechung
Unter Justiz versteht man allgemein die Gerichtsbarkeit.
Es gibt:
Die Zivilgerichte entscheiden in Zivilsachen, d. h. Streitigkeiten der Bürger untereinander.
Der Zivilrichter ist sozusagen der Schiedsrichter zw. zwei sich streitenden Parteien.
Zu den Zivilgerichten gehört auch die Entscheidungsbefugnis in
- Familiensachen (Scheidung - Unterhalt - Kindschaftssachen etc.)
- Erbsachen / Nachlasssachen
- Betreuungssachen
- Vormundschaftssachen
- Zwangsvollstreckungssachen
- Wohnungseigentumssachen
- Mahnwesen (Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid)
- Grundbuchsachen
- Registersachen
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- Strafsachen gegen Erwachsene
- Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
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alle Streitigkeiten bei denen auf der einen Seite der Bürger, auf der anderen Seite die Verwaltung /Behörden stehen.
z.B.
- Bausachen
- Ausländer-, Asylsachen
- Wehrdienst-/Zivildienstsachen
- Beamtenbesoldungsstreitigkeiten
- Umweltsachen, soweit keine Strafsache vorliegt
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alle Streitigkeiten zw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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Streitigkeiten im Bereich des Sozialversicherungsrecht
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Streitigkeiten im Bereich des Steuerrechts (z. B. Einkommensteuerbescheid).
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Die Aufgaben der Polizei sind vielfältig.
Die Polizei wird sowohl in eigener Zuständigkeit tätig, als auch als sogenannten Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft.
Sie arbeitet als Ermittlungsorgan für die Staatsanwaltschaft, indem Sie Straftaten ermittelt, Beweise sichert, Zeugen und Beschuldigte vernimmt und das Ergebnis ihrer Tätigkeit dann der Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung vorlegt.
Die Verwaltungsbehörden sind zuständig für alle Fragen und Entscheidungen, die das Verwaltungsrecht betreffen.
Die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden können dann vor den Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.
Berufung ist ebenso wie Revision ein Rechtsmittel gegen ein gerichtliches Urteil mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung.
Berufung kann nur dann eingelegt werden, wenn die Partei beschwert ist, d. h. das Urteil schlechter ausgefallen als erwartet und das Rechtsmittel überhaupt vorgesehen ist.
Wenn der Berufung stattgegeben wurde, muss die Partei, die die Berufung eingelegt hat, neue Beweise hervorbringen. Dies führt zu einer Neuverhandlung der strittigen Sache
Revision ist ebenso wie die Berufung ein Rechtsmittel gegen ein gerichtliches Urteil mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung.
Revision kann ebenfalls nur dann eingelegt werden, wenn die Partei beschwert ist, d. h. das Urteil schlechter ausgefallen ist als erwartet und das Rechtsmittel überhaupt vorgesehen ist.
Bei der Revision wird das Urteil hinsichtlich der Verletzung von gesetzlicher Bestimmungen überprüft. Es können keine neuen Tatsachen und Beweise gebrach werden.